Wohnraumförderung: Öffentliche Mittel in Anspruch nehmen
Am 25.09.2018 veröffentlicht von der Blog-Redaktion der OLB
Wohnraumförderung: Unterstützung für Ihr Projekt
Das Zuhause ist ein Ort, an dem man sich nach einem harten Tag erholen kann. Ein Ort, an dem man die Kinder aufwachsen sieht. Ein Ort, an dem man sich wohlfühlt und entspannt … Wenn, ja wenn dieser Ort ein angenehmes Zuhause sein kann und zu den eigenen Lebensumständen passt. Um möglichst vielen Bürgern ein Leben in einem solchen Zuhause zu ermöglichen, gibt es quer durch die Republik Programme zur Wohnraumförderung. Was es damit auf sich hat und ob Sie förderberechtigt sind, erfahren Sie in diesem Ratgeber-Artikel.
Welchen Zwecken dient die Wohnraumförderung?
Dass Gelder aus der öffentlichen Hand in die Förderung von Wohnraum fließen, hat mehrere Gründe. Ein Überblick:
- Erstens sollen Menschen unterstützt werden, die sich nicht aus eigener Kraft angemessenen Wohnraum leisten können.
- Zweitens spielt der demografische Wandel eine wichtige Rolle. Senioren oder Menschen mit einer Behinderung wollen zumeist im Alter in vertrauter Umgebung bleiben. Um ihnen das zu ermöglichen, soll im Mietwohnungsbau altersgerecht umgebauter Wohnraum entstehen. Auch dafür ist diese Förderung da.
- Drittens spielt der Klimawandel eine Rolle. Mit Blick auf die Umwelt sowie steigende Energiepreise ist es im Interesse der Öffentlichkeit, die energetische Modernisierung älterer Wohnungen sowie die Schaffung von Wohnungen in Niedrigenergiebauweise voranzutreiben. Das gilt sowohl im Miet- als auch im Eigentumsbereich.
Wer hat Anspruch auf eine Förderung?
Zunächst ist an dieser Stelle festzuhalten: Die Bundesländer haben eigenständige Programme zur Förderung von Wohnraum aufgelegt. Es empfiehlt sich also, den Begriff „Wohnraumförderung“ und Ihr Heimat-Bundesland in eine Suchmaschine einzugeben, um detaillierte Informationen zu bekommen, die speziell für Sie gelten … An dieser Stelle soll dennoch am Beispiel des Bundeslandes Niedersachsen die Frage beantwortet werden, wer Anspruch auf eine Förderung hat.
- Für Neubau, Kauf oder Erweiterung/Umbau: Antragsberechtigt für die Schaffung von Wohnraum sind in Niedersachsen Haushalte mit mindestens zwei Kindern, von denen mindestens eines noch nicht 15 Jahre alt ist; außerdem Haushalte mit Personen, die eine außergewöhnliche Gehbehinderung aufweisen bzw. pflegebedürftig sind. Darüber hinaus spielt das Familieneinkommen eine Rolle und muss unter einer bestimmten Grenze liegen.
- Für eine energetische Modernisierung sind Hauseigentümer antragsberechtigt, die in einem Gebäude leben, das vor dem 1. Januar 1995 gebaut wurde. Voraussetzung ist auch hier, dass eine bestimmte Grenze beim Familieneinkommen nicht überschritten wird.
Über eine eventuelle Förderberechtigung können Sie sich bei der zuständigen Verwaltungsstelle in Stadt oder Gemeinde informieren. Auch die mehr als 200 Baufinanzierungsexperten der OLB helfen Ihnen bei Fragen weiter. Wenden Sie sich gerne an uns.
Wie hoch ist die Förderung?
Auch hier empfehlen wir Ihnen, sich speziell nach den Bedingungen für die Wohnraumförderung in Ihrem Bundesland bzw. Ihrer Stadt zu erkundigen. Am Beispiel des Landes Niedersachsen finden Sie hier aber eine Größenordnung, in der sich Förderungen bewegen.
- Baudarlehen: Den Neubau bzw. Erstbezug fördert das Land Niedersachsen im Normalfall mit einem Darlehen, das in Abhängigkeit von Anzahl und Alter der Kinder bzw. einer etwaigen Behinderung eines Haushaltsmitglieds steht. Richtwert: Für förderberechtigte Haushalte mit zwei Kindern (von denen mindestens eines noch nicht 15 Jahre alt ist) beträgt die Höhe des zinslosen Darlehens 40.000 Euro. Für jedes weitere Kind unter 15 Jahren erhöht es sich um 15.000 Euro.
- Für den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung beträgt das Darlehen bei gleichen Voraussetzungen 35.000 Euro, auch hier steigt es mit jedem weiteren Kind unter 15 Jahren um 15.000 Euro.
- Attraktiv sind Wohnraumförderung-Programme für energetische Modernisierungsmaßnahmen. Hier kann bei einer Investitionssumme von mindestens 10.000 Euro (bis maximal 75.000 Euro) ein Darlehen in Höhe von 60 % gewährt werden.
Für alle Darlehen gilt: Sie sind in den ersten 15 Jahren zinslos! Ab dem 16. Jahr werden sie dann zu marktüblichen Konditionen verzinst, die indes die 6-Prozent-Marke nicht überschreiten. Zu Finanzierungen rund um den Kauf, den Bau oder die energetische Modernisierung finden Sie ebenfalls unter den Bau -bzw. Finanzierungsexperten der OLB genau den richtigen Ansprechpartner. Melden Sie sich bei uns mit allen Fragen zu Ihrem Projekt.