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dpa-AFX: Bundesgerichtshof stärkt Kunden in Streit um Kontogebühren

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Im Streit um die Rückzahlung unzulässiger
Kontogebühren hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte von Bank- und
Sparkassenkunden gestärkt. Der Umstand, dass ein Kunde die zu Unrecht erhobenen
Gebühren mehr als drei Jahre lang widerspruchslos zahlte, führe nicht dazu, dass
die Sparkasse das Geld behalten dürfe, urteilte der Senat in Karlsruhe. Eine bei
Energielieferungsverträgen angewandte sogenannte Dreijahreslösung des BGH finde
hier keine Anwendung.

Im konkreten Fall hatte die beklagte Sparkasse ohne die aktive Zustimmung
eines Kunden Anfang 2018 begonnen, Gebühren für dessen Girokonto zu erheben. Der
Kontoinhaber legte dagegen im Juli 2021 Widerspruch ein - und forderte
anschließend vor Gericht eine Rückzahlung der von 2018 bis 2021 erhobenen
Entgelte. Der BGH gab der Klage nun in vollem Umfang statt. (Az. XI ZR 139/23)

Die Sparkasse hatte die Gebührenerhebung auf eine Zustimmungsfiktionsklausel
gestützt. Demnach gelten Änderungen der Vertragsbedingungen als akzeptiert, wenn
Kunden nicht innerhalb einer bestimmten Frist widersprechen. Der BGH erklärte
bereits 2021 solche Klauseln - die damals viele Banken und Sparkassen nutzten -
für unwirksam.

Trotzdem hatte der Kläger in den Vorinstanzen zunächst keinen Erfolg. Das
Landgericht Ingolstadt argumentierte, der Kunde habe aufgrund der
Dreijahreslösung keinen Anspruch auf Rückzahlung, da er der Gebührenerhebung
erst mehr als drei Jahre später widersprach. Der BGH sah das nun anders. Der
Senat hob das landgerichtliche Urteil auf und entschied unter anderem: Dem
Kläger stehe eine Rückzahlung in voller Höhe von 192 Euro zu./jml/hdo/DP/mis

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