Allianz Unfallversicherung
Die Unfallversicherungen der Allianz bieten Schutz vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Nutzen Sie die vielfältigen Versicherungen für Kinder, Erwachsene und alle ab 50 Jahren.
Die Vorteile im Überblick
- Private Unfallversicherung: Profitieren Sie von persönlicher Hilfe – zusätzlich zur Kapitalzahlung – sowie individuellem und flexiblem Schutz.
- Kinderunfallversicherung: Sorgen Sie bei einem Unfall Ihres Kindes weltweit und rund um die Uhr vor.
- Kapital-UnfallSchutz: leistungsstarke Unfallversicherung, Kapitalaufbau oder Kapitalanlage mit garantierten Konditionen, optionale Kombination mit einer Pflegevorsorge.
Die Allianz Unfallversicherungen im Überblick
- Alle vier Sekunden passiert in Deutschland ein Unfall. Oft sind finanzielle Probleme die Folge – zum Beispiel, wenn Sie aufgrund von Invalidität Ihre Wohnung umbauen müssen.
- Mit dem Allianz Kapital-UnfallSchutz (KUS) – als private Unfallversicherung – kombinieren Sie Ihren Schutz bei Unfällen mit einer sicheren Kapitalanlage und profitieren dabei von attraktiven Extras. Im KUS mit Pflege legen Sie außerdem einen soliden Baustein für eine sichere Pflegevorsorge.
- In allen KUS-Varianten haben Sie die Möglichkeit, Ihren Unfallschutz individuell zu gestalten. Sie haben dabei die Wahl, ob Sie Ihren Beitrag laufend oder in einem Betrag leisten möchten.
- Durch ein breit gestreutes globales Anlagekonzept bietet Ihnen die Allianz eine Garantie für den zusätzlichen Kapitalaufbau und eine attraktive Verzinsung.
Der Allianz Kapital-UnfallSchutz greift, wenn…
- ... unfallbedingt kosmetische Operationen, Zahnbehandlungen, Zahnersatz oder eine Bergung notwendig sind. Dabei werden jeweils bis zu 50.000 Euro übernommen, sofern kein anderer Kostenträger eintritt.
- ... Eigenbewegung den Unfall verursacht, zum Beispiel wenn Sie beim Gehen umknicken und sich das Fußgelenk brechen.
- ... Sie gesundheitliche Schäden durch Impfungen, Vergiftungen oder durch Zeckenstiche übertragene Infektionen erleiden.
- ... Dämpfe und Gase sowie Entzug von Flüssigkeit oder Sauerstoff gesundheitliche Schäden verursachen.
- ... Sie risikoreichen Freizeitaktivitäten wie Tauchen, Motorradfahren oder Reiten nachgehen und dabei einen Unfall haben. Diese sind ohne Risikozuschlag mitversichert.
- ... Sie infolge eines Schlaganfalls oder Herzinfarkts verunglücken.
- ... Sie aufgrund von Medikamenteneinnahme oder Trunkenheit einen Unfall erleiden (nicht beim Führen eines Kfz ab 1,1 Promille).
- ... Sie bei der Rettung eines Menschenlebens Gesundheitsschäden davontragen.
- ... Sie erfrieren, ersticken oder ertrinken.
Der Allianz Kapital-UnfallSchutz greift nicht, wenn ...
- ... Sie die Gesundheitsschädigung absichtlich herbeiführen.
- ... Sie unter Drogen- oder Alkoholeinfluss (ab 1,1 Promille) ein Kfz führen und einen Unfall haben.
- ... eine Nahrungsmittelvergiftung gesundheitliche Schäden nach sich zieht.
- ... der Unfall passiert, während Sie vorsätzlich eine Straftat begehen.
- ... Strahlen, Heilmaßnahmen oder Infektionen Ihre Gesundheit schädigen. Ausnahme: Gesundheitsschäden durch Röntgen- und Laserstrahlen sowie Infektionen bei Ausübung des Berufs oder Ehrenamts sind mitversichert.
- ... Sie einen Unfall beim Führen eines Luftfahrzeugs oder Luftsportgeräts (z.B. Paragliding) oder bei der Teilnahme an lizenzpflichtigen Fahrveranstaltungen mit Kfz erleiden. Ausnahme: Unfälle bei lizenzfreien Rennen mit Kfz, etwa privates Go-Kart-Fahren, sind mitversichert.
- Die private Kinderunfallversicherung ist für alle Kinder ab der Geburt bis zum 17. Geburtstag abschließbar.
- Sie unterstützt bei allen Unfällen, unabhängig davon, ob eine Invalidität zurückbleibt oder nicht.
- Die Gliedertaxe bestimmt den Invaliditätsgrad.
- Sie erhalten eine einmalige Kapitalzahlung (Invaliditätsleistung) je nach vereinbarter Versicherungssumme und Ausmaß der Behinderung nach dem Unfall (Invaliditätsgrad).
- Wie viel der Unfallschutz für Ihr Kind kostet, legen Sie selbst fest.
Die Allianz Kinderunfallversicherung greift, wenn…
- ... der Unfall durch eine Eigenbewegung oder durch erhöhte Kraftanstrengung passiert.
- ... Ihr Kind risikoreiche Hobbies, wie z. B. Tauchen oder Reiten ausübt und dabei einen Unfall erleidet. Diese Freizeitaktivitäten sind ganz ohne Risikozuschlag mitversichert.
- ... unfreiwillige Gesundheitsschäden entstehen, z. B. durch Dämpfe und Gase sowie Entzug von Flüssigkeit oder Sauerstoff.
- ... Schäden durch Impfungen und Vergiftungen (außer durch Nahrungsmittel) entstehen, sowie durch Zeckenstich übertragene Infektionen.
- ... bei Erfrierungen, Ersticken oder Ertrinken.
Die Allianz Kinderunfallversicherung greift nicht, wenn ...
- ... der Unfall während der Ausübung einer vorsätzlich begangenen Straftat passiert.
- ... die Gesundheitsschädigung vorsätzlich herbeigeführt wird.
- ... Gesundheitsschäden durch Strahlen und Heilmaßnahmen, sowie Infektionen und Nahrungsmittelvergiftungen entstehen. Ausnahme: Gesundheitsschädigungen durch Röntgen- und Laserstrahlen sowie Infektionen bei Ausübung des Berufes oder Ehrenamts sind mitversichert.
- ... Ihr Kind einen Unfall bei der Teilnahme an lizenzpflichtigen Fahrveranstaltungen mit Kfz erleidet. Ausnahme: Unfälle bei lizenzfreien Rennen mit Kfz, wie z.B. privates Go-Kart fahren sind mitversichert.
- Kernleistung der privaten Unfallversicherung ist eine einmalige Kapitalzahlung. Aus dieser können Sie zum Beispiel den behindertengerechten Umbau von Auto oder Wohnung finanzieren. Sie erhalten diese Kapitalzahlung (Invaliditätsleistung) je nach vereinbarter Versicherungssumme und Invaliditätsgrad nach dem Unfall.
- Die private Unfallversicherung zahlt bei allen Unfällen, bei denen eine Invalidität zurückbleibt. Eine Invalidität liegt vor, wenn unfallbedingt die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist. Leistungen aus der privaten Unfallversicherung erhalten Sie unabhängig davon, wo und wann sich der Unfall ereignet. Der Schutz gilt im beruflichen Bereich genauso wie im Haushalt, in der Freizeit oder beim Sport – sowohl in Deutschland als auch im Ausland.
Die private Unfallversicherung der Allianz greift, wenn…
- ... Sie aufgrund eines Unfalles in Ihrer Freizeit eine bleibende Beeinträchtigung davontragen. Aus der Akutleistung erhalten Sie in bestimmten Fällen auch dann Geld, wenn nichts zurück bleibt.
- ... der Unfall durch eine Eigenbewegung oder erhöhte Kraftanstrengung passiert, z. B. wenn Sie beim Gehen umknicken und sich das Fußgelenk brechen oder durch schweres Heben ein Muskel reißt. Ebenfalls abgedeckt durch die Unfallversicherung ist ein Kreuzbandriss im Knie.
- ... Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen passieren, wie z. B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Einnahme von Medikamenten oder Alkoholkonsum (nicht das Führen eines Kfzs ab 1,1 Promille).
- ... Schäden durch Impfungen und Vergiftungen (außer durch Nahrungsmittel) entstehen, sowie durch Zeckenstich übertragene Infektionen.
- ... Sie risikoreiche Hobbies, wie z. B. Tauchen oder Reiten ausüben und dabei einen Unfall erleiden.
- ... Gesundheitsschäden durch die Rettung von Menschenleben entstehen.
Die private Unfallversicherung der Allianz greift nicht, wenn ...
- ... Gesundheitsschäden durch Infektionen und Nahrungsmittelvergiftungen entstehen. Infektionen bei Ausübung des Berufes oder Ehrenamts sind mitversichert.
- ... Sie die Gesundheitsschädigung vorsätzlich herbeiführen.
- ... Sie sich beim Sport durch Eigenbewegung einen Meniskusriss im Knie zuziehen oder einen Bandscheibenvorfall erleiden.
- ... Sie infolge einer Bewusstseinsstörung durch illegale Drogen, Rauschmittel oder das Führen eines Kfzs ab 1,1 Promille einen Unfall erleiden.