Kfz-Versicherung: So funktioniert Wechseln reibungslos
Am 24 November 2021 veröffentlicht von der Blog-Redaktion der OLB
Neue Autoversicherung: Kfz-Check kann sich lohnen
Der Wechsel der Autoversicherung kann sich häufig lohnen, sei es in Form niedrigerer Beiträge oder besserer Leistungen. Lesen Sie hier, wann sich ein Kfz-Versicherungscheck lohnt, und erfahren Sie alles Wissenswerte, damit Sie anschließend für sich entscheiden können, ob Sie sich Ihre Kfz-Versicherung doch einmal genauer anschauen sollten …
Welche Gründe können für einen Wechsel sprechen?
Es gibt mehrere Gründe, die Autoversicherung zu wechseln. Unzufriedenheit mit dem Service oder einem Ansprechpartner etwa. Oder ein Vertrag, der nicht zu Ihrer Lebenssituation passt: Sind Sie etwa häufig bei schummrigem Licht auf Landstraßen unterwegs, wäre es nicht gut, wenn Ihre Versicherung ausgerechnet Wildunfälle nicht abdeckt. Daneben spielt ja auch das liebe Geld eine Rolle – denn Einsparpotenzial gibt es gleich in mehreren Fällen.
- Bessere Konditionen: Mit dem Wechsel der Kfz-Versicherung können Sie bares Geld sparen. Die Allianz nennt auf Ihrer Webseite Beispiele, bei denen Sie bis zu 33 % gegenüber anderen Versicherungen sparen können. Da lohnt sich das Vergleichen und ggf. der Wechsel. Schauen Sie auch, ob ein Versicherer Sie mit einem günstigen Vorzugsangebot für Neukunden geworben hat, die Beiträge aber ab dem 13. Monat deutlich steigen.
- Andere Fahrer-Anzahl: Beim Abschluss einer Versicherung wird angegeben, wie viele Fahrer das Auto lenken werden. Ändert sich die Zahl der potenziellen Fahrer – gerade wenn der Nachwuchs das Familienauto irgendwann nicht mehr nutzt –, kann ein anderer Versicherer plötzlich ein besseres Angebot für Sie haben als ihr aktueller.
- Neuer Wohnort: Ein Umzug bedeutet nicht nur eine neue Lebenssituation, sondern kann auch Einfluss auf Ihre Autoversicherung haben. Nämlich dann, wenn sich durch den Umzug die „Regionalklasse“ ändert, die die Schadens- und Unfallbilanz einer Region widerspiegelt. Prüfen Sie, wer für Ihre neue Wohnsituation – wenn Sie beispielsweise von der Großstadt aufs Land gezogen sind – die besten Konditionen hat.
- Neues Auto: Wenn Sie sich einen neuen Wagen zulegen, benötigen Sie auf jeden Fall eine neue Kfz-Versicherung, da die Verträge immer an den jeweiligen Fahrzeugtyp gebunden sind. Sie müssen sich also eh mit dem Thema befassen – und sollten in diesem Zuge direkt prüfen, welches Versicherungsunternehmen für Ihr neues Auto die besten Konditionen bietet.
Auf was für Vertragsbestandteile gilt es zu achten?
Nehmen wir das Beispiel der Allianz, deren Versicherungsschutz von Stiftung Warentest, TÜV Saarland oder Focus Money mehrfach ausgezeichnet ist. Dort erhalten Sie Features wie:
- Mit dem Premium-Schutzbrief der Allianz ist eine Weiterfahrt innerhalb einer Stunde garantiert, auch wenn das Auto zuhause liegen bleibt.
- Mit dem Allianz Werkstattbonus erhalten Sie bei einer Reparatur Ihres beschädigten Fahrzeugs 20 % Nachlass auf Ihre Kaskoversicherung.
- 99 % der Kaskoschäden werden dank schneller Schadensregulierung innerhalb von nur fünf Tagen erledigt.
Hinzu kommt, dass Sie als Allianz-Kunde zusätzlich 10 % bei Ihrer Kfz-Versicherung sparen, wenn Sie mehrere Allianz-Sachversicherungsverträge haben.
Wann kann ich zu einer anderen Autoversicherung wechseln?
Es gibt mehrere Möglichkeiten und Situationen, in denen Sie Ihre Autoversicherung wechseln können. Die einfachste: Sie nutzen Ihr ganz normales Kündigungsrecht. Das Gros aller Kfz-Versicherungsverträge endet am 31. Dezember, bei einer einmonatigen Kündigungsfrist. Stichtag ist somit der 30. November. Ist Ihre Kündigung bis dahin beim Versicherer eingegangen, endet der Vertrag am 1. Januar um 0 Uhr, ab diesem Zeitpunkt benötigen Sie einen neuen Versicherungsvertrag. Daneben gibt es mehrere Fälle, in denen Sie ein Sonderkündigungsrecht geltend machen können:
- Bei einer Beitragserhöhung: Wenn die Kosten für Ihre Versicherung steigen, während die Leistungen gleich bleiben, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Um es geltend zu machen, müssen Sie indes innerhalb von vier Wochen nach der Benachrichtigung über die Erhöhung kündigen.
- Nach einem Unfall: Treten Sie mit Ihrer Versicherung in Kontakt, weil es auf der Straße gerumst hat, haben Sie ebenfalls die Möglichkeit zu entscheiden, ob Ihr Vertrag früher als am 31. Dezember enden soll. Dabei ist unerheblich, ob Ihr Versicherer den Schaden übernimmt oder nicht. Ab dem Zeitpunkt des Schreibens Ihrer Versicherung zur Schadensabwicklung haben Sie vier Wochen Zeit, um zu kündigen.
- Wechsel des Autos oder Versicherungsnehmers: Wenn Sie sich ein neues Auto kaufen, benötigen Sie einen neuen Versicherungsvertrag, den Sie nicht zwingend bei Ihrer bestehenden Versicherung abschließen müssen. Auch wenn Ihr Auto künftig auf den Ehepartner oder die Kinder versichert sein soll, ergibt sich für Sie die Option auf eine Sonderkündigung.
Was benötige ich, um den Versicherungsvertrag zu wechseln?
Es klingt logisch, muss aber trotzdem an dieser Stelle Erwähnung finden: Bevor Sie Ihren alten Vertrag kündigen, sollten Sie einen neuen Versicherer haben. Im Normalfall ist das kein Problem, es gibt aber auch Fälle, in denen Versicherungsunternehmen einen Antrag ablehnen – etwa weil der entsprechende Kfz-Halter (zu) hoch verschuldet ist. Also: Erst neuen Vertrag sicher haben, dann den alten kündigen.
Um ein Angebot von einem neuen Versicherer einzuholen, benötigen Sie im ersten Schritt nur Dreierlei: Führerschein und Fahrzeugschein, aus denen hervorgeht, wie lange Sie Auto fahren und in welche Typklasse Sie einzustufen sind. Ferner eine Rechnung Ihres bisherigen Versicherungsunternehmens, um Ihre Schadenfreiheitsklasse (s. nächster Punkt) zu erfahren. Nehmen Sie das Angebot an, wird Ihr Versicherer zusätzlich den Kilometerstand und Ihre Bankverbindung abfragen, um den Vertrag zu finalisieren.
Wie verhält es sich mit der Schadenfreiheitsklasse?
Gerade für erfahrene Autofahrer, die seit Jahren oder Jahrzehnten unfallfrei unterwegs sind, spielt diese Frage eine gewichtige Rolle: Kann ich meine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) behalten, wenn ich die Versicherung wechsele? Die klare Antwort: ja – beim neuen werden Sie dieselbe SF-Klasse wie beim bisherigen Versicherer haben. Bedenken Sie aber, dass das nicht zwangsläufig auch für die Höhe des Schadenfreiheitsrabatts gilt, von dem Sie bisher profitiert haben. Denn dessen Höhe legt jeder Versicherer individuell fest – auf den gewährten Rabatt sollten Sie bei einem Wechsel also genau achten.
Wer unterstützt mich beim Wechsel der Kfz-Versicherung?
Versicherer bzw. Versicherungsverträge gibt es wie Sand am Meer. Und das Internet ist voller Vergleiche, die Sie überzeugen sollen, die eine Kfz-Versicherung zu nehmen bzw. die andere lieber nicht. Bei diesem Überfluss an Möglichkeiten machen wir Ihnen ein ganz einfaches Angebot: Lassen Sie sich von uns individuell beraten, um ganz schnell den besten Vertrag für Sie zu finden. Vereinbaren Sie unkompliziert online einen Beratungstermin – unsere Versicherungsexperten stehen Ihnen gerne zur Seite.