Antworten auf Ihre Fragen zum Thema „Bescheinigungen”
Lesen Sie hier die Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Die Jahressteuerbescheinigungen werden rausgeschickt, sobald sie uns vorliegen. In der Regel werden die Jahressteuerbescheinigungen zu Ende Februar versandt bzw. sind sie ab diesem Zeitpunkt online abrufbar. Wenn Sie Ihre Bankunterlagen (Kontoauszüge etc.) bereits über das elektronische Postfach innerhalb Ihres Onlinebanking-Zugangs erhalten, wird auch Ihre Steuerbescheinigung dort bereitgestellt.
Sie können Ihre Darlehenszinsbescheinigung telefonisch über unsere kostenfreie Servicehotline 0441 - 221 2210 (erreichbar von Mo - Fr von 08:00 - 20:00 Uhr) anfordern.