Traumimmobilie mit der OLB finanzieren
Sie planen, eine Immobilie zu bauen, zu kaufen, zu modernisieren? Oder möchten Sie Ihren bestehenden Darlehnsvertrag verlängern? Erhalten Sie direkt online alle Informationen.
Ihr Darlehen: Erste Orientierung mit dem Baufinanzierungsrechner
Die Fragen, die jedem Häuslebauer bei seinem Vorhaben als erstes in den Sinn kommen, haben Sie sich bestimmt auch schon gestellt:
- Welche Finanzierung passt zu meiner Situation?
- Wie lange soll das Darlehen getilgt werden?
- Wie hoch ist die monatliche Rate?
Unser detaillierter Baufinanzierungsrechner hilft Ihnen dabei, eine Antwort auf diese Fragen zu finden. Nutzen Sie ihn als erste Orientierung auf dem Weg zu Ihrer Traumimmobilie und damit als fundierte Grundlage für das persönliche Gespräch mit Ihrem Finanzierungsberater.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Mit Wirkung vom 28.07.2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zusammen mit der KfW und dem BAFA die "BEG" grundlegend neu ausgerichtet und zwar wie folgt:
- Der Förderschwerpunkt liegt zukünftig auf der Sanierung von Bestandsgebäuden.
- Eine Zuschusslösung wird es nur noch für BEG Einzelmaßnahmen (462) geben und zwar ausschließlich über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Zuschussvarianten für Wohngebäude (461) entfällt.
- Einzelmaßnahmen im Bereich Sanierung können nicht mehr als Darlehen mit Tilgungszuschuss gefördert werden, d. h. die Programmvariante "262" wird gestrichen. Im Gegensatz dazu wird die Förderung von energieeffizienten Neubauten und Sanierungen zum Effizienzhaus fortan nur noch in Form eines Darlehns mit Tilgungszuschuss möglich sein.
- Die Förderhöchstbeträge werden abgesenkt
- Die einmaligen Tilgungszuschüsse und die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen (letztere erst ab 15.08.2022) fallen zukünftig deutlich niedriger aus. Der Förderanreiz soll stärker durch nachhaltig attraktive Zinssätze gesetzt werden.
- Mit fossilem Gas betriebene Wärmeerzeuger (z.B. Gas-Brennwertkessel, gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Gasstrahler, Gas-Warmlufterzeuger) sowie die zugehörigen Umfeldmaßnahmen (z.B. deren Einbau und Anschluss sowie Abgassysteme und Schornsteine) sind nicht mehr förderfähig.
- Im Bereich Sanierung Effizienzhaus wird es ab 22.09.2022 einen Bonus-Standard "Worst-Performing Building" geben.
Unsere Experten beraten Sie gerne zu Ihrer individuellen Situation – kommen Sie auf uns zu.
Auf dieser Seite der KfW können Sie sich regelmäßig über aktuelle Änderungen zu dem Thema informieren: Bundesförderung für effiziente Gebäude