Traumimmobilie mit der OLB finanzieren
Sie planen, eine Immobilie zu bauen, zu kaufen, zu modernisieren? Oder möchten Sie Ihren bestehenden Darlehnsvertrag verlängern? Dann nutzen Sie das aktuelle Zinstief für die Finanzierung. Hier erhalten Sie direkt online alle Informationen.
Ihr Darlehen: Erste Orientierung mit dem Baufinanzierungsrechner
Die Fragen, die jedem Häuslebauer bei seinem Vorhaben als erstes in den Sinn kommen, haben Sie sich bestimmt auch schon gestellt:
- Welche Finanzierung passt zu meiner Situation?
- Wie lange soll das Darlehen getilgt werden?
- Wie hoch ist die monatliche Rate?
Unser detaillierter Baufinanzierungsrechner hilft Ihnen dabei, eine Antwort auf diese Fragen zu finden. Nutzen Sie ihn als erste Orientierung auf dem Weg zu Ihrer Traumimmobilie und damit als fundierte Grundlage für das persönliche Gespräch mit Ihrem Finanzierungsberater.
Seit dem 21.04.2022 gelten seitens der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bis zum 31.12.2022 folgende Grundsätze:
- BEG-Neubau: Die Neubauförderung (ausschließlich Kreditvariante) wird nur noch für Effizienzgebäude 40 NH – Tilgungszuschuss 12,5 % – fortgeführt. Damit ist eine Förderung ausnahmslos in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG) möglich.
- BEG-Sanierung: Anträge konnten bereits seit dem 22. Februar 2022 wieder gestellt werden.
Unsere Experten beraten Sie gerne zu Ihrer individuellen Situation – kommen Sie auf uns zu.
Auf dieser Seite der KfW können Sie sich regelmäßig aktuell informieren: Bundesförderung für effiziente Gebäude
Ob Anschlussfinanzierung oder Forward-Darlehen – clever Ihr Baudarlehen mit der OLB verlängern.
Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit, mit einer Anschlussfinanzierung Ihre Zinsbindung neu zu vereinbaren. Mit den aktuell niedrigen Zinsen haben Sie die besten Voraussetzungen dafür.
Es war ein sehr gutes, erklärendes Gespräch, in dem unsere Fragen klar beantwortet wurden. Wenn alles so weiterläuft, sind wir bei der OLB sicher gut aufgehoben.

Kundenbewertung von Harald W. aus Oyten auf Trusted Shops vom 29. Juni 2018