Export-Finanzierung
Länder wie die Bundesrepublik Deutschland, die stark vom Weltmarkt abhängig sind, müssen den Finanzierungsmöglichkeiten ihrer Waren- und Leistungsströme besondere Aufmerksamkeit widmen. Gerade im Hinblick auf die wachsende Konkurrenz an den internationalen Märkten spielt der Finanzierungsaspekt eine wichtige Rolle bei Entscheidungen. Die Einschaltung von Banken ist sinnvoll, da diese Geschäfte besondere Eigenschaften und Risiken aufweisen und hohe Anforderungen an die Absicherung und Abwicklung damit verbunden sind.
Einräumung von Kreditlinien
Voraussetzung für die bankmäßige Außenhandels-Finanzierung ist die Einräumung von Kreditlinien, die sich im internationalen Geschäft tätige Banken im Rahmen ihrer Korrespondenzbeziehungen gewähren. Dazu zählt auch die Oldenburgische Landesbank.
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Beim Bestellerkredit gewährt die OLB liefergebundene Kredite grundsätzlich an ausländische Importeure, aber auch an Banken und Finanzierungsgesellschaften. Dies erfolgt durch eine Absicherung über eine Euler-Hermes Bundesdeckung: Auf Basis einer Finanzkreditabdeckung reicht die OLB den Kredit aus, wobei der Exporteur eine Ausfuhrdeckung erhält. Die Vorteile für den Exporteur sind dabei, dass das Auslandrisiko abgesichert ist und die Zahlung bei Lieferung und Leistung erfolgt. Darüber hinaus erhält der Importeur attraktive Zahlungsziele mit günstigen Finanzierungskosten.
Das Akkreditiv ist die unwiderrufliche Verpflichtung einer Bank, einen bestimmten Betrag gegen Vorlage von genau beschriebenen Dokumenten zu zahlen. Die Abwicklung erfolgt gemäß den „Einheitlichen Richtlinien und Gebräuchen für Dokumenten-Akkreditive“ der Internationalen Handelskammer, Paris.
Außer der Zahlungs- und Zahlungssicherungsfunktion hat das Akkreditiv auch eine Finanzierungsfunktion. Insbesondere Handelsunternehmen, die auf Akkreditivbasis exportieren, haben die Möglichkeit, mittels übertragbar gestellter Akkreditive oder mittels Back-to-Back-Akkreditive die Einkaufsseite zahlungsmäßig abzusichern.
Bei der Forfaitierung handelt es sich um den regresslosen Ankauf von Geldforderungen aus Liefergeschäften, die zu einem späteren Zeitpunkt fällig werden. Der Exporteur verkauft seine Forderung an die Oldenburgische Landesbank und erhält im Gegenzug sein Geld, also nicht erst bei Fälligkeit der Forderung. Die Oldenburgische Landesbank übernimmt durch den regresslosen Ankauf das Bonitätsrisiko des Schuldners und verzichtet auf jeden Rückgriff gegenüber dem Forderungsverkäufer. Dieser ist lediglich im Rahmen der Produkthaftung weiterhin für seine Leistungen verantwortlich. Die Fälligkeit der forfaitierbaren Forderung beträgt üblicherweise zwischen 180 Tagen und fünf Jahren. Dabei können aber auch kürzere oder längere Fälligkeiten individuell vereinbart werden.
Daneben können auch Buchforderungen, die durch Bankgarantien oder Akkreditive mit deferred payment besichert sind, forfaitiert werden. Die Vorteile bei dieser Finanzierungsform: Sie entlasten Ihre Bilanz, entledigen sich des weiteren Verwaltungsaufwandes und weiterer Kosten sowie sämtlicher mit dem Geschäft verbundenen Risiken.
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Michael Peier
Leiter International Business
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