Finanztipps für Ehepaare: Auch Sparen kann romantisch sein
Am 28 November 2019 veröffentlicht von der Blog-Redaktion der OLB
Angeblich ist es ja der Wonnemonat Mai, in dem die Hochzeitsglocken so oft läuten. Die Heiratsstatistik offenbart jedoch ganz andere Zahlen – die meisten Paare trauen sich inzwischen in den Monaten August und September. 2015 lag der Mai noch vorne, 2018 hingegen standen den rund 45.000 Hochzeiten im Mai mehr als 65.000 allein im August gegenüber, so Zahlen vom Statistischen Bundesamt.
Das spätsommerliche Wetter und die Urlaubssaison scheinen demnach die Herzen vieler Verlobter höher schlagen zu lassen. Was angesichts des (hoffentlich!) einmaligen Ereignisses oft auf der Strecke bleibt, das sind die organisatorischen Alltagsfragen nach der Eheschließung – gerade beim Thema Finanzen gibt es da einiges. Für alle frisch Verheirateten haben wir deshalb alles Wissenswerte rund um Steuern und Sparen zusammengefasst.
Mein, dein, unser – Welches Konto eignet für Ehepaare?
Seit vielen Jahren unabhängig ein eigenes Spar- oder Girokonto zu verwalten, ist für die meisten Ledigen selbstverständlich. Aber wie sieht es in einer langjährigen Partnerschaft oder Ehe aus? Ein vereinter Haushalt bedeutet nicht nur, dieselben vier Wände zu teilen, sondern verlangt auch einen klaren Überblick über die gemeinsame finanzielle Lage. Dabei beginnt das Haushalten schon bei der Frage nach dem richtigen Konto: Gemeinsam oder getrennt? Es gibt leider keine eindeutige Antwort. Folgende Möglichkeiten bieten sich allen Paaren an:
1. Ein gemeinsames Konto: Aus dem Ich wird ein Wir – bei vielen Paaren gilt dies auch mit Blick auf die Finanzen. Sie entscheiden sich für ein gemeinsames Konto. Dabei stehen zwei Varianten zur Wahl:
1a. Und-Konto: Dieses Konto erfordert für alle Auszahlungen die schriftliche Genehmigung beider Inhaber. So verfügt keiner der beiden Partner alleine über das Konto, sondern sie müssen alle relevanten finanziellen Entscheidungen gemeinsam treffen.
1b. Oder-Konto: Hier besitzen beide Eheleute die volle Verfügung über das Konto und benötigen bei Ausgaben nicht das zusätzliche Einverständnis des Partners. Einschränkungen diesbezüglich gibt es bei dieser Variante erst, sobald sie Kreditverträge schließen oder ändern beziehungsweise Vollmachten ausstellen wollen. Dies können Ehepartner nur gemeinsam veranlassen. Allgemein erweist sich das Oder-Konto für Paare alltagstauglicher und erleichtert maßgeblich die Handhabung aller Finanzen.
2. Getrennte Konten: Getrennte Haushaltskassen haben zwar den Vorteil der weitgehend bleibenden finanziellen Unabhängigkeit – die getrennte Kontoführung erfordert allerdings ein hohes Maß an Vertrauen: Wer zahlt wofür und wie viel? Sind die Ausgaben gleichmäßig verteilt? Eher unpraktisch ist auch der Umgang mit gemeinsamen Ausgaben: Diese tätigen die Partner entweder abwechselnd oder gleichen sie in Form fortwährender gegenseitiger Überweisungen aus. Im Ergebnis gibt es sehr oft Diskussionen übers Geld, was im Alltag selten Spaß macht.
3. Sowohl als auch: Als schöne Kompromiss-Lösung hat sich bei vielen Paaren eine Mischung der ersten beiden Varianten etabliert. Das Oder-Konto nutzen sie meist für die Verwaltung aller gemeinsamen Auslagen. Zusätzlich besitzt jeder Partner ein eigenes Spar- oder Girokonto. Das ermöglicht eine genaue Trennung zwischen gemeinschaftlichen und persönlichen Ausgaben. Geschenke oder Überraschungen für den Partner wären sonst beispielsweise nur schwer zu organisieren. Nachteil können lediglich zusätzliche Kontoführungsgebühren sein.
Die Frage nach dem passenden Konto ist durchaus vom Einkommen abhängig. Die OLB leistet hierbei Hilfestellung und zeigt Ihnen die unterschiedlichen Modelle sowie Vor- und Nachteile – je nach Ihrer Lebenssituation und Bedarf – auf.
Wie und wo können Frisch-Verheiratete sparen?
Ohne unromantisch werden zu wollen. Aber auch steuerlich lohnt sich bei vielen Paaren der Gang zum Traualtar. Ob und auf welche Art sich die Steuerklasse nach der Heirat ändert, entscheiden und beantragen die Ehegatten gemeinsam. Der Steuerklassenwechsel lohnt sich meistens nur, wenn beide Partner nicht in vergleichbarer Höhe verdienen. Die Kombination der Steuerklassen IV und IV, in die beide Partner nach der Eheschließung zunächst automatisch eingestuft werden, ist durchaus von Vorteil. Es entstehen in der Regel keine Nachzahlungen, jedoch gibt es auch selten hohe Erstattungen. Weichen die Gehälter stark voneinander ab, lohnt sich ein Wechsel in die Kombination III und V. Mehr dazu beim Verein für Lohnsteuerhilfe. Der besser Verdienende erhält Steuerklasse III – hier fallen verhältnismäßig niedrige Abzüge an.
Der größte Vorteil ergibt sich für Eheleute und Lebenspartner aber durch das sogenannte Ehegattensplitting: Wer verheiratet ist, wird automatisch – auch ohne Antrag – zusammen veranlagt. Das heißt, dass Ehepartner eine gemeinsame Steuererklärung abgeben und damit steuerlich wie eine Person behandelt werden. Das spart Zeit und meistens auch Steuern. Bei der Entscheidung, ob sich ein Ehegattensplitting oder doch das Gegenteil – eine „Einzelveranlagung“ – lohnt, kann ein Steuerberater oder der Lohnsteuerhilfeverein weiterhelfen. Für einen ersten Überblick der möglichen steuerlichen Vorteile rentiert sich auch ein Blick auf Lohnsteuerportale mit sogenannten Veranlagungsrechnern.
Ein weiteres Sparwunder findet sich in der Zusammenlegung oder Erweiterung der Policen – alle gängigen deutschen Versicherungen bieten Tarife für Ehegatten an. In der Regel sparen Paare so doppelte Kosten bei Rechtsschutz-, Privathaftpflicht-, Hausrat-, Unfall- und Auslandskrankenversicherung. Besitzen Paare weitere private Policen, wie Renten-, Unfall- und Lebensversicherungen, sollten sie sich gegenseitig als Begünstigte eintragen lassen.
Auch wenn der Gedanken an den Tod des Gatten für frisch Vermählte schmerzhaft ist, sollte sie dennoch über eine Risikolebensversicherung nachdenken. Dies gilt insbesondere, wenn sich Nachwuchs ankündigt, wenn das Paar eine Hypothek aufgenommen hat oder wenn das gemeinsame Einkommen zeitweise nur auf den Schultern eines Partners lastet.
Weitere Sparmöglichkeiten in der Ehe
Ehepaare profitieren zum Beispiel von einer Sonderregelung beim sogenannten Sparer-Pauschbetrag. Der besagt, dass jeder Sparer Kapitalerträge bis 801 Euro pro Jahr nicht versteuern muss. Für Ehepaare beläuft sich dieser jährliche Steuerfreibetrag also auf zusammen 1.602 Euro. Ein besonderer Vorteil für sie: Der Gesamtbetrag lässt sich zwischen ihnen beliebig umverteilen, unabhängig davon, auf wessen Namen die Erträge laufen. Unter Kapitalerträge fallen beispielsweise Zinsen, Dividenden und Erlöse aus Wertpapierverkäufen.
Wussten Sie, dass Sie Schenkungen bei einem Wert über 20.000 Euro, innerhalb von zehn Jahren, versteuern müssen? Bei Ehepaaren liegt der Steuerfreibetrag für Schenkungen immerhin bei 500.000 Euro im gleichen Zeitraum. Für das gemeinsame Eigenheim oder eine Kapitalanlage in Form einer Immobilie gibt es ebenfalls steuerliche Erleichterungen: Eheleute können sich gegenseitig Immobilien übertragen, ohne dass dabei Grunderwerbsteuer anfällt.
Wo hören die finanziellen Vorteile für Ehepaare auf?
Aus dem Ich wird nicht nur ein Wir, sondern auch eine Bedarfsgemeinschaft. Mit diesem eher unromantischen Begriff beschreibt der Staat das Ehepaar als Gemeinschaft, die zusammenlebt und gemeinsam wirtschaftet. Relevant für Eheleute wird dieser Terminus im Zusammenhang mit dem Anspruch auf soziale Leistungen, wie dem Arbeitslosengeld II – besser bekannt als Hartz IV. Genauer gesagt: Wird ein Partner arbeitslos, so berücksichtigt der Staat bei der Errechnung des Bedarfsanspruchs Einkommen und Vermögen beider Partner. Das hat zumeist erhebliche Leistungskürzungen zur Folge.
Und noch eine eher schlechte Nachricht: Hochzeit und Feierlichkeiten kosten viel Geld – da drängt sich die Frage nach steuerlichen Vergünstigungen für die Ausgaben auf. Leider bietet der Staat hier keinerlei Möglichkeiten, diese von der Steuer abzusetzen.
Sind noch Fragen rund um Vorsorge und Sparmodelle offen geblieben? Vereinbaren Sie mit uns einfach einen Beratungstermin. Wir stehen Ihnen auch noch lange nach dem ersten Hochzeitstag mit Rat und Tat zur Seite.