OLB-Experte im Interview: Baufinanzierung per Grundschuld
Am 17 Oktober 2018 veröffentlicht von der Blog-Redaktion der OLB
Baufinanzierung per Grundschuld: Das müssen Sie wissen
Ein kleines Einfamilienhaus in Aurich oder eine Doppelhaushälfte in Beverstedt: Spielen Sie mit dem Gedanken, ein eigenes Heim zu bauen? Falls ja, haben Sie sich selbstverständlich schon die Frage nach der Finanzierung Ihres Traums gestellt. Eine Möglichkeit der Baufinanzierung ist das sogenannte Grundschulddarlehen. OLB-Experte Arne Beitelmann erläutert im Interview, was hinter dem Begriff steckt.
Herr Beitelmann, was ist ein Grundschulddarlehen?
Ein Grundschulddarlehen kann vergeben werden, wenn ein Bankkunde ein Haus bauen oder kaufen möchte. Das Kreditinstitut stellt ihm für die Baufinanzierung einen größeren Geldbetrag zur Verfügung – im Gegenzug kann es verlangen, dass zu seinen Gunsten eine Grundschuld in das Grundbuch eingetragen wird. In aller Regel bewegt sich die Höhe der Grundschuld im Rahmen des Darlehens. Im Grundbuch werden Eigentumsverhältnisse von Grundstücken und darauf befindlichen Gebäuden aufgezeichnet. In der Regel führt in Deutschland jeder Bezirk – in Person der Rechtspfleger des Amtsgerichts – ein eigenes Grundbuch.
Die Grundschuld ist ebenso wie die Hypothek ein sogenanntes Grundpfandrecht. Dieses ermöglicht es Kreditinstituten, Grundstücke und Immobilien eines Schuldners zu verwerten, sollte dieser seine Forderungen nicht mehr begleichen können. Im Gegensatz zur Hypothek, die während des Tilgungszeitraums sukzessive „abbezahlt“ wird und automatisch erlischt, bleibt eine Grundschuld nach Ende der Rückzahlungen im Grundbuch stehen.
Wie bekomme ich ein Grundschulddarlehen?
Das ist unkompliziert, nötig sind lediglich folgende sieben Schritte:
- 1. Vereinbaren Sie einen Termin mit der Bank Ihres Vertrauens. Bei der OLB beraten Sie zum Beispiel mehr als 200 Baufinanzierungsexperten
im gesamten Weser-Ems-Gebiet. 2. Vereinbaren Sie mit Ihrer Bank die Bedingungen des Kreditvertrages und unterschreiben Sie diesen gemeinsam mit Ihrer Bank. 3. Beauftragen Sie einen Notar, der mit einem „Grundschuldbestellungsformular“ den Grundbucheintrag beglaubigt und einleitet. 4. Vereinbaren Sie mit dem Notar einen Termin für die Beurkundung. 5. Das Dokument wird im Grundbuchamt eingereicht, das die Grundschuld in das Grundbuch einträgt. 6. Ein Auszug aus dem Grundbuch sowie eine Ausfertigung der Urkunde geht an das Kreditinstitut. 7. Die Bank zahlt Ihren Darlehensbetrag aus.