Schritt für Schritt zum Eigenheim: Wieso sich ein Bausparvertrag besonders für junge Leute lohnen kann
Am 12 Juli 2021 veröffentlicht von der Blog-Redaktion der OLB
Später mal ein eigenes Haus oder eine Wohnung besitzen – das ist ein Traum, den viele junge Menschen teilen. Doch über die Finanzierung eines Eigenheims machen sich Studenten oder Auszubildende meist noch wenig Gedanken. Sie verfügen nur über ein geringes Einkommen, wohnen vielleicht noch bei ihren Eltern oder fangen gerade erst an, finanziell auf eigenen Füßen zu stehen. Wir erklären deshalb heute in unserem Blogpost, warum es sich gerade für junge Leute lohnen kann, frühzeitig mit dem Bausparen anzufangen.
Was ist überhaupt ein Bausparvertrag?
Ein Bausparvertrag ist in erster Linie ein Sparvertrag in Kombination mit einem zinsgünstigen Darlehen zur Finanzierung eines Eigenheims. Ob Kauf oder Bau einer Immobilie: Der Bausparvertrag ist gewöhnlich dazu da, Geld dafür anzusparen. Dieses Eigenkapital kann dann später als Grundlage für ein Darlehen zum Erwerb eines Eigenheimes genutzt werden. Zudem ist ein Bausparvertrag eine sichere Geldanlage, denn das gesparte Geld wird von Bausparkassen risikoarm verwahrt. Schließt man den Bausparvertrag schon als junger Mensch ab, eröffnen sich mehrere Vorteile und Optionen, das Angesparte zu nutzen.
Warum lohnt sich der Bausparvertrag für junge Leute?
Besonders jungen Leuten bieten Bausparverträge viele Vorteile durch attraktive Prämien und staatliche Zuschüsse. Solche Prämien machen einen Bausparvertrag zum lohnenden Spar-Investment. Denn betrachtet man nur die Verzinsung, ist ein Bausparvertrag aktuell nicht rentabel. Der momentane Niedrigzins bringt nur dann Vorteile, wenn der Sparer später auf jeden Fall eine Immobilie kaufen oder bauen und dafür ein Darlehen aufnehmen möchte. Das Zinsniveau wird nämlich beim Abschluss des Vertrages festgesetzt und gilt deshalb auch für ein möglicherweise folgendes Darlehen. So kann der Sparer später vom heutigen Niedrigzins profitieren und sich dadurch gegen hohe Zinsanstiege absichern.
Bausparbonus für junge Leute unter 25
Einige Bausparkassen gewähren ihren jungen Kunden einen zusätzlichen Jugendbonus von bis zu 200 Euro, wenn sie den Vertrag vor dem Erreichen ihres 25. Lebensjahres abschließen. Der einmalige Bonus wird dem Konto gutgeschrieben und kann nach der Mindestlaufzeit des Vertrages (meist circa sieben Jahre) frei genutzt werden.Denn bei Abschluss eines Vertrages vor dem 25. Lebensjahr können die jungen Bausparer ihr Erspartes bei Vertragsende flexibler einsetzen. Das angesparte Kapital ist nicht automatisch an den Erwerb einer Immobilie gebunden, sondern kann für beliebige Zwecke eingesetzt werden. Wer sich also noch nicht sicher ist, ob er später einmal ein Haus kaufen oder bauen möchte, legt sich auch mit dem Abschluss eines Bausparvertrages noch nicht fest, sondern kann sich sein gespartes Geld zum Vertragsende auszahlen lassen und es zur Finanzierung anderer Wünsche verwenden.
Auch der Staat unterstützt Menschen beim Bausparen
Während der Ausbildung oder des Studiums verdienen die meisten jungen Menschen nur wenig Geld. Davon profitieren sie jedoch beim Abschluss eines Bausparvertrages: Einige staatliche Förderungen kommen Bausparern zugute, die eine bestimmte jährliche Einkommensgrenze nicht überschreiten.
Anders ist es bei der Wohnungsbauprämie: Denn in diesem Jahr ist die Einkommensgrenze für den Erhalt der Wohnungsbauprämie nach oben angepasst worden und liegt jetzt für alleinstehende Sparer und Sparerinnen bei 35.000 Euro zu versteuerndem Bruttoeinkommen. Verheiratete Bausparer dürfen dementsprechend nicht mehr als 70.000 Euro pro Jahr verdienen, um die staatlichen Förderungen zu erhalten.
Mit der Einkommensgrenze hat sich in diesem Jahr auch die Prämie erhöht. Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung, die Bausparer ab einem Alter von 16 Jahren erhalten, wenn sie mindestens sieben Jahre lang regelmäßig auf ihr Bausparkonto einzahlen. Allerdings werden nicht mehr als 700 Euro bei ledigen Bausparern und 1400 Euro bei verheirateten Sparern pro Jahr mit mittlerweile zehn Prozent bezuschusst. Der jährliche Mindestsparbetrag beläuft sich auf 50 Euro pro Bausparer, um sich die Wohnungsbauprämie zu sichern. Erfüllen die Bausparer diese Kriterien, können sie sich auf maximal 70 bzw. 140 Euro jährlichen Bonus freuen.
Bausparen während der Ausbildung
Als Auszubildende oder Berufsanfänger haben junge Leute zudem gute Chancen, eine Arbeitnehmersparzulage zu erhalten. Durch diese Bausparförderung schenkt der Staat ihnen einen weiteren jährlichen Bonus. Voraussetzung: Die Bausparer erhalten vermögenswirksame Leistungen von ihrem Arbeitgeber, haben nicht mehr als 17.900 Euro zu versteuernden Einkommen im Jahr und schließen einen Vertrag für mindestens sieben Jahre ab. Verheiratete Sparer dürfen nicht über ein Gesamteinkommen von 35.800 Euro kommen.
Vermögenswirksame Leistungen sind Zahlungen, die der Arbeitgeber direkt auf ein Sparkonto seiner Angestellten zahlen kann, beispielsweise eben in den Bausparvertrag. Arbeitgeber sind jedoch nicht verpflichtet, vermögenswirksame Leistungen zu zahlen; es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Um sich trotzdem die Arbeitnehmersparzulage zu sichern, kann ein Teil des Gehaltes in eine vermögenswirksame Leistung umgewandelt werden. Die Arbeitnehmersparzulage entspricht dann neun Prozent der geförderten, maximal 470 Euro hohen, vermögenswirksamen Leistungen, was einen Bonus von bis zu 43 Euro ergibt.
Um nicht den Überblick zu verlieren haben wir hier noch einmal die wichtigsten Begriffe und die maximalen Fördersummen in einer Beispielrechnung zusammengefasst:
Beispielrechnung für den Bausparvertrag einer alleinstehenden Person unter 25
monatlicher Sparbetrag |
ca. 58 Euro (max. 700 Euro jährlich) |
Jugendbonus | max. 200 Euro (einmalig) |
max. 200 Euro (einmalig) | ca. 40 Euro monatlich (max. 470 Euro jährlich) |
Arbeitnehmersparzulage (9 % der VL) | max. 43 Euro jährlich |
Wohnungsbauprämie (10 % monatl. Sparbeitrag) | max. 70 Euro jährlich |
Zinsen (aktuelles Niveau: ca. 0,1 - 0,0 %) | |
angesparte Summe nach Vertragsmindestlaufzeit (7 Jahre) ohne Zuschüsse | 4.900 Euro |
angesparte Summe nach Vertragsmindestlaufzeit (7 Jahre) mit Zuschüssen | 9.181 Euro |
Wohn-Riester-Vertrag – der Bausparvertrag zur Altersvorsorge
Zusätzliche Fördergelder bietet auch der Wohn-Riester-Vertrag, der auch als Eigenheimrente bekannt ist. Sein Ziel: die Finanzierung einer eigenen Immobilie zu fördern, um im Alter mietfrei wohnen zu können. Das Bausparen dient also auch zur Altersvorsorge! Für den Abschluss eines Wohn-Riester-Vertrages erhält der Bausparer jährlich 175 Euro Grundzulage – verheiratete Sparer bekommen 350 Euro. Außerdem gibt es einen jährlichen Bonus von bis zu 300 Euro pro Kind sowie Steuervorteile. Junge Menschen, die noch nicht 25 Jahre alt sind und einen Wohn-Riester-Vertrag abschließen, dürfen mit einem einmaligen Zuschuss von 200 Euro rechnen. Ein weiterer Vorteil, den der Wohn-Riester-Vertrag bietet: Sparer sind nicht an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden, die die Chance auf Fördergelder einschränken könnten. Andererseits müssen die Fördergelder versteuert werden und der Vertrag ist zudem fest an eine Immobilie gebunden, die selbst genutzt und auch über einen längeren Zeitraum nach Vertragsauszahlung in der Regel nicht vermietet oder verkauft werden darf.
Früh anfangen lohnt sich!
Bausparverträge für junge Leute rechnen sich also, da sie besonders hohe Zusatzprämien versprechen. Doch diese sind meist an bestimmte Bedingungen gekoppelt. Deshalb ergibt es Sinn, sich vor dem Abschluss eines Bausparvertrages auszurechnen, welchen monatlichen Sparbetrag man einzahlen, welche Bausparsumme man am Ende der Vertragslaufzeit zur Verfügung haben möchte und wann man auf sein Erspartes zugreifen will. Außerdem sollte man die Höhe des eigenen Einkommens beachten und auch seine zukünftige Lebenssituation und kommende Ziele bedenken. Generell gilt: Auch als junger Mensch kann man mit geringeren monatlichen Sparbeträgen ins Bausparen einsteigen und langfristig große Ziele erreichen!
Wann kann man sich den Bausparvertrag auszahlen lassen?
Sollte man sich im Laufe der Zeit doch gegen ein Eigenheim entscheiden, kann man sich einen gewöhnlichen Bausparvertrag auch auszahlen lassen. Sinnvoll ist es, dies erst nach dem offiziellen Vertragsende bzw. nach siebenjähriger Vertragslaufzeit zu beantragen, denn ansonsten verfallen einige Prämien. Bleibt der Traum vom Eigenheim bestehen, wartet auf den geduldigen Bausparer ein Darlehensanspruch, um ein Haus oder eine Wohnung mithilfe des angesparten Startkapitals zu finanzieren.
Ein kleiner Tipp im Voraus: Auch für die spätere Planung der Baufinanzierung ist es sinnvoll, sich rechtzeitig einen rechnerischen Überblick zu verschaffen: Welche Kredithöhe kann ich stemmen? Welche monatliche Rate kann ich bezahlen? Welches Darlehen ist das richtige für mich, um nach dem Bausparen den Bau oder Kauf meines Eigenheims endlich zu realisieren? Unser Baufinanzierungsrechner bietet eine erste Orientierung.