Gehaltsabrechnung: Das wird anders im Jahr 2019
Am 05 Dezember 2018 veröffentlicht von der Blog-Redaktion der OLB
Gehaltsabrechnung: Das ändert sich für Sie 2019
Für Arbeitnehmer gibt es zum Jahreswechsel einige Änderungen bei der Gehaltsabrechnung. Die Bundesregierung hat die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung dauerhaft gesenkt, dafür muss man aber für die Pflegeversicherung mehr zahlen. Zudem wurde die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung beschlossen. Was Sie im Detail zu den neuen Steuerfreibeträgen und zum Mindestlohn wissen müssen, erfahren Sie im OLB-Ratgeber.
Arbeitslosen- und Pflegeversicherung
- Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird dauerhaft gesenkt. Bis 2022 beträgt er 2,5 Prozent des Bruttogehaltes. Damit werden Arbeitnehmer die kommenden drei Jahre um 0,5 Prozent entlastet.
- Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt hingegen um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent der beitragspflichtigen Einkünfte. Für Kinderlose sind noch einmal 0,25 Prozent mehr fällig.
Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
Arbeitnehmer und Rentner sollen ab kommendem Jahr entlastet werden, indem der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern (beziehungsweise der Rentenversicherung) und Arbeitnehmern bezahlt wird. Der Beitragssatz von 14,6 Prozent bleibt erhalten.
Steuerfreibeträge
Auch in Sachen Abgaben an den Staat tut sich etwas. Der Grundfreibetrag erhöht sich um 168 Euro und beträgt dann 9168 Euro. Eltern profitieren zudem von der Erhöhung des Kinderfreibetrages. Dieser wird um 192 Euro auf 7629 Euro angehoben.
Mindestlohn
Auch Geringverdiener haben etwas von den Änderungen: Der Mindestlohn, der zwei Jahre lang 8,84 Euro betrug, wird auf 9,19 Euro erhöht. 2020 folgt die nächste Anhebung auf 9,35 Euro.